Gerichtliches Mahnverfahren
Im Falle des erfolglosen außergerichtlichen Inkassos leiten wir für Sie das gerichtliche Mahnverfahren ein. Dem Schuldner wird daraufhin durch das Gericht ein Mahnbescheid zugestellt.
Sofern das Verfahren ohne Widerspruch des Schuldners verläuft, beantragen wir den Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Mit diesem Vollstreckungsbescheid ist Ihre Forderung für insgesamt 30 Jahre tituliert und es kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Wird im gerichtlichen Mahnverfahren die Forderung durch Widerspruch des Schuldners strittig, übergeben wir auf Ihren Wunsch den Vorgang an Rechtsanwälte zur Durchführung des streitigen Klageverfahrens. Nach Beendigung dieses Verfahrens erhalten wir die entsprechenden Unterlagen (z. B. Urteil) zurück, um die Zwangsvollstreckung für Sie einzuleiten.